Seit dem 24.08.2017 gelten die neuen Bestimmungen im Fahrerlaubnisrecht. Sie resultieren aus der Umsetzung der 12. Verordnung zur Änderung der FeV und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften.
Die komplette Verordnung unter Fahrerlaubnis-Verordnung – FeV §6