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Klasse B mit Schlüsselzahl 197

SCHNELLER • EINFACHER • BESSER

Der B197 ist eine Erweiterung des Automatikführerscheins (SZ 78), die ab dem 01.04.2021 in Kraft tritt. Somit entstehen ganz neue Möglichkeiten zum Erlangen der Fahrerlaubnisklasse B.
Um nicht nur ein Automatikfahrzeug fahren zu dürfen, sondern auch alle PKW’s mit Schaltgetriebe.

Was ändert sich zum „alten“ Klasse B Führerschein?

Die Ausbildung sowie die praktische Prüfung, wird mit einem Automatikfahrzeug absolviert. Somit entsteht ein Automatikführerschein der Klasse B SZ 78.

Wer jedoch mit seinem Führerschein auch Schaltgetriebe fahren möchte, hat nun 2 Möglichkeiten:

Den Führerschein B197 gleich mit in die Ausbildung zu integrieren oder diesen nach der Ausbildung jederzeit zu erweitern.

Pädagogisch sinnvoller – von leicht zu schwer
Somit weniger Stress und Überforderung des Fahrschülers in der Ausbildung.

Mehr Wissensvermittlung
da auch der Umgang mit Automatik ausgebildet wird.

Umwelt
Der Automatikführerschein ist die Zukunft. Bessere Beschleunigung, weniger Verschleiß, bessere Abgaswerte und somit schonender für die Umwelt.

Ablauf der Erweiterung

10 Stunden Schalten innerhalb der Fahrausbildung, nach Abschluss der Grundausbildung. 15 Minuten-Test mit dem Fahrlehrer (innerorts/außerorts), aber keine Prüfung.

Ab wann?

Ab dem 01.04.2021. Auch für alle, die bereits im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B SZ 78 (Automatik) sind.

Der Führerschein

Einen „normalen“ vollwertigen Führerschein ohne Prüfung, der auch im Ausland gültig ist. 

Praxisbeispiel

Ein Fahrschüler macht die ersten Fahrstunden auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe. Dann macht er die 10 Fahrstunden plus die 15 Minütige Überprüfungsfahrt auf einem Schaltfahrzeug. Der Rest der Ausbildung inklusive der Prüfungsfahrt wird dann wieder auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe gemacht.  

Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung durch die Fahrschule.

Austragung einer vorhandenen Automatikbeschränkung durch die Führerscheinstelle (Schlüsselzahl B197 anstatt 78).

Schlüsselzahl B197 beinhaltet keine Einschränkungen mehr, somit dürfen dann auch Schaltwagen gefahren werden.

Bereits bestehende Automatikbeschränkungen der Klasse B können ebenfalls auf diesem Wege aufgelöst werden.

Möglich ist auch, die B197 direkt beim Führerscheinantrag mit zu beantragen. 

WICHTIG!

Wer die Klasse B mit Schlüsselzahl B197 erworben hat, erhält bei der Erweiterung der Fahrerlaubnis auf aufbauende Klassen wie z. B. Klasse BE, C oder C1 für diese Klassen eine Automatikbeschränkung mit der Schlüsselzahl 78, sofern diese Prüfungen mit einem Automatikfahrzeug abgelegt werden.

Die Klasse B197 bewirkt somit keine automatische Einschränkungsbefreiung auf aufbauende Erweiterungsklassen.

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